Blog Serie, Teil 3: Schichtarbeit, Ruhebereitschaft und versetzte Arbeitszeiten

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Teil 1: Schichtarbeit, Ruhebereitschaft und versetzte Arbeitszeiten

Nachdem wir in unseren vorherigen Blogs bereits Modelle wie das Teilzeit- und Vertrauensarbeitszeitmodell vorgestellt haben, wollen wir nun einen besseren Einblick in verschiedene Dienstmodelle für den Schichtbetrieb geben.

Wie funktioniert die Schichtarbeit?

Das Modell der Schichtarbeit ist besonders dadurch gekennzeichnet, dass, anders als im Vollzeitmodell, Mitarbeiter zwar die gleiche Stundenanzahl, aber zu unterschiedlichen Zeiten leisten. Während diese Art der Diensteinteilung eine enorme Flexibilitätserhöhung für den Arbeitsgeber mit sich bringt, müssen sich Mitarbeiter nach dem vorgegebenen Dienstplan richten. Oft wird von Schichtarbeitern eine schwierige Vereinbarkeit von Job und Familie durch die stetig wechselnden Arbeitszeiten kritisiert. Zudem stellt diese Art des Arbeitens oft eine enorme körperliche Belastung für Mitarbeiter dar. Seitens des Unternehmens ist einer der Hauptkritikpunkte die zusätzlichen Kosten, welche durch Zulagen sowie durch den erhöhten Planungsaufwand in der Einsatzplanung entstehen. Mehr Informationen zur Schichtarbeit und möglichen Lösungsansätzen finden Sie in unserem Blog.

Versetzte Arbeitszeiten – Schichtarbeit mal anders

Besonders im Handel, der Logistik oder auch in den unterschiedlichsten Dienstleistungsbereichen haben wechselnde Betriebszeiten oder ein variierender Personalbedarf im Tagesverlauf einen großen Einfluss auf die Dienstplanung. Um all diese Anforderungen dennoch zu berücksichtigen, bieten versetzte Arbeitszeiten eine effektive Möglichkeit. Dies ist besonders sinnvoll, wenn beispielsweise eine Schichtüberschneidung parallel zu den Stoßzeiten erfolgt. Hierfür werden Arbeitszeitblöcke definiert, welche sich zu Beginn und Ende überschneiden, um so einen möglichst produktiven Betrieb sicherzustellen.

Ruhebereitschaft

In Bereichen wie Apotheken, Bestattungen oder im Kundenservice, in welchen ein stetiger Betrieb zwar sinnvoll aber oft nur wenig nachgefragt ist, bietet sich das Modell der Ruhebereitschaft an. In dieser Art der Arbeitszeit verpflichtet sich der Mitarbeiter, bei Bedarf, den Arbeitsplatz aufzusuchen und seine Dienste anzubieten. Somit kann ein bedarfsorientierter Ressourceneinsatz sichergestellt werden.

Im letzten Beitrag unserer Blogserie werden wir Ihnen die wichtigsten Regelungen und gesetzlichen Grundlagen näherbringen und Ihnen aufzeigen, wie die Mitarbeiterzufriedenheit auch in solch anspruchsvollen Dienstmodellen aufrechterhalten werden kann!

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