Wenn ein Arbeitsplatz an einem Arbeitstag von mehreren einander abwechselnden ArbeitnehmerInnen eingenommen wird, spricht man von Schichtarbeit.
Schichtarbeit ist ein komplexes Thema und stellt für den Arbeitgeber in der Personaleinsatzplanung oftmals viele Hürden dar, weil Unternehmen, die Schichtarbeit betreiben, verpflichtet sind einen Schichtplan zu erstellen.
Die verschiedenen Arten der Schichtarbeit/ Schichtmodelle
Schichtarbeit kann in unterschiedlichen Schicht-Betrieben erfolgen. Beispiele dafür sind zum Beispiel:
- 2-Schicht-Betrieb: Die Arbeitnehmer haben in der Nacht und am Sonntag arbeitsfrei z.B. 1. Schicht 6 Uhr bis 14 Uhr, 2. Schicht 14 Uhr – 22 Uhr
- Kontinuierlicher Schicht-Betrieb
- Vollkontinuierlich: werktags und sonntags durchlaufend z.B. 1. Schicht 6-14, 2. Schicht 14-22, 3. Schicht 22-6
- Teilkontinuierlich: werktags durchlaufend aber die erste und die zweite Schicht entfällt am Sonntag
- Der vollkontinuierliche Schichtbetrieb ist nur möglich, wenn die Wochenendarbeit ausdrücklich zulässig ist.
Besondere Regelungen
Die Schichtarbeit ist in Österreich im §6 des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Die Arbeitszeit von 8/10 Stunden pro Tag, darf auch in der Nachtarbeit nicht überschritten werden. Sie kann aber unter gewissen Voraussetzungen auf 10/12 Stunden verlängert werden. Sollte in einer arbeitsmedizinischen Untersuchung festgestellt werden, dass der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fähig ist, die Schichtarbeit auszuüben, muss ein Tagesarbeitsplatz vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Gesundheitliche Folgen der Schichtarbeit
Längerfristiger Schichtdienst kann zu gesundheitlichen Problemen, wie z.B. Schlafstörungen führen. Da teilweise tagsüber geschlafen und nachts gearbeitet wird, wird der Biorhythmus durcheinandergebracht und kann in weiterer Folge zu Erkrankungen des Immunsystems führen. Zur Vermeidung dieser Auswirkungen schafft ein optimaler Dienstplan die besten Voraussetzungen.
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